Eine Alternative in Krisenzeiten: Erbpacht

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Während die Krise auf dem Immobilienmarkt anhält, zeichnet sich ein neuer Trend ab: Man kann Eigentümer seines Eigenheims werden und gleichzeitig das Grundstück über einen Erbpachtvertrag mieten. Es bleibt abzuwarten, ob man dieses System, das bislang eher Gemeinden und Fachleuten vorbehalten war, richtig versteht.

Sie sind von den anhaltend hohen Immobilienpreisen im Großherzogtum entmutigt, obwohl Sie davon träumen, endlich das "gemütliche Nest" zu besitzen, in dem Ihre Familie glücklich sein wird? Die Alternative eines Erbpachtvertrags könnte sich als gute Lösung erweisen.

Aber worüber reden wir eigentlich?

Es handelt sich um einen sehr langfristigen Mietvertrag (im Großherzogtum zwischen 27 und 99 Jahren), der es Ihnen ermöglicht, die Immobilie (Grundstück oder Wohnung) "voll" zu nutzen, ohne "voll" Eigentümer zu sein. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei Abschluss eines solchen Pachtvertrags das Recht haben, eine Immobilie auf einem Grundstück zu bauen und/oder zu unterhalten, das im Besitz eines Dritten ist. Bei diesem Dritten kann es sich um eine Privatperson, einen Bauträger oder eine öffentliche Einrichtung handeln.

Eine Vereinbarung (d. h. ein Vertrag) bildet den Rahmen für diesen Mietvertrag und kann bestimmte Sonderregelungen enthalten, um die Rechte jeder Partei zu sichern.

Die Vorteile der Formel

Für eine Familie, die bisher Mieter ihrer Wohnung oder ihres Hauses war, ist das Geschäft interessant, da die jährlich an den Eigentümer zu zahlende Gebühr fast symbolisch ist: Man spart also den Betrag für die Miete.

Stattdessen zahlt man weiterhin die mit der Immobilie verbundenen Steuern, einschließlich der Grundsteuer.

Der Hauptvorteil dieser Form des Zugangs zu Wohnraum besteht jedoch darin, dass das Grundstück (d. h. der Grund und Boden) von der darauf errichteten Wohnung "entkoppelt" wird. Bei einem herkömmlichen Kauf, erst recht in einer Region mit hoher Nachfrage, beinhaltet der Gesamtpreis beides. Und in Luxemburg bedeutet dies, dass der Wert des Grundstücks bis zur Hälfte des Kaufpreises für das Haus oder die Wohnung betragen kann.

Ein Win-Win-Vertrag

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Immobilie über einen Erbpachtvertrag zu erwerben, selbst wenn Sie einen bereits laufenden Vertrag aufkaufen, können Sie also eine Menge Geld sparen! Dies gilt umso mehr, wenn eine Klausel besagt, dass der "Mieter" (im juristischen Jargon spricht man von einem Erbpächter) am Ende des Pachtvertrags automatisch zum vollen Eigentümer wird. Diese Bestimmung wird häufig von Organisationen gewählt, die sich dem sozialen oder erschwinglichen Wohnungsbau widmen.

Außer auf mögliche Wertsteigerungen, auch bei Grundstücken, zu spekulieren, bietet die Erbpacht also echte Vorteile, und neue Akteure in diesem Segment haben sich sogar zusätzliche Garantien ausgedacht: In vielen Fällen wird dem Pächter nunmehr ein Übernahmepreis (oder Rückkaufpreis) beim Austritt oder am Ende des Pachtvertrags garantiert.

Ein letzter Hinweis, der nicht nebensächlich ist, da man sich auf lange Zeiträume einlässt: Im Erbfall wird der Erbpachtvertrag in das Vermögen einbezogen, das auf die Erben übergeht.

Eine Möglichkeit für die einen, kostengünstig die Wohnung zu wechseln, für die anderen, Wohnungen zu verkaufen, die aufgrund der Krise auf dem Immobilienmarkt keinen Käufer mehr fanden, oder für die Gemeinden, den Zugang zu angemessenen Wohnungen zu fördern: Was wäre, wenn der Erbpachtvertrag die Formel wäre, auf die Sie gewartet haben, um ein neues Kapitel aufzuschlagen?

Haben Sie eine Frage? Zum Thema Erbpacht wie auch zu all Ihren Immobilienprojekten können Sie sich gerne an erfahrene Fachleute wenden. Kontaktieren Sie LUX KREDIT!

DIE PLUSPUNKTE

Die Erbpacht betrifft ein nacktes Grundstück

Sie sparen den Kaufpreis für das Grundstück. Sie zahlen jährlich eine geringe Miete für dieses. Sie können das Haus bauen lassen, das Sie sich wünschen und das Ihnen vollständig gehört.

Der Erbpachtvertrag bezieht sich auf ein Grundstück mit bereits errichteter Wohnung oder Wohnung in einem Gebäude.

Sie zahlen eine jährliche Miete (etwa 5 % des Gesamtwerts). Sie können Umbauten vornehmen, die ein "Plus" darstellen (mit Unterstützung, wenn die Umbauten Energiesparmaßnahmen betreffen). Sie können die Immobilie an eine dritte Person vermieten. In einigen Fällen wird der Kaufpreis der Immobilie vertraglich garantiert.

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